Reglement
Offene
Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m
1.
Durchführung
Der
Zentralschweizerische Armbrustschützenverband (ZSAV) organisiert alljährlich in der
Zeit vom 01. Mai bis 30. September die Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m. Mit der
Durchführung wird das Ressort Mannschaftsmeisterschaft 30m des ZSAV beauftragt.
2.
Teilnahme
2.1 Jeder
dem EASV angeschlossene Verein kann sich mit seinen gemeldeten Aktiv-Mitgliedern
(Armbrust 30m) an der Mannschaftsmeisterschaft mit einer beliebigen Anzahl Mannschaften
beteiligen.
2.2 Eine
Mannschaft besteht aus 6 im gleichen Verein gemeldeten Aktiv-Mitgliedern. Die
Zusammensetzung der Mannschaft darf von Runde zu Runde geändert werden. Ein Schütze darf
pro Runde nur für sich und nur mit einer Mannschaft schiessen. Die Schützen dürfen die
Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m während der laufenden Saison nur in einem Verein
schiessen.
3.
Anmeldung
3.1 Mannschaften,
die im vergangenen Jahr an der Mannschaftsmeisterschaft teilgenommen haben, bleiben
automatisch im Wettkampf.
3.2 Mannschaften,
die auf eine weitere Teilnahme verzichten, haben sich bis zum 15. März beim Ressortchef
Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m schriftlich abzumelden. Austretende Mannschaften,
die sich bis zu diesem Termin nicht abgemeldet haben, müssen die Gebühr bezahlen und
werden mit Null gewertet.
3.3 Neuanmeldungen
haben bis zum 15. März zu erfolgen.
4.
Einteilung
4.1 Die
Mannschaften werden wie folgt eingeteilt:
Nationalliga B
1 Gruppe mit 8 Mannschaften
1. Liga
2 Gruppen mit je 8 Mannschaften
2. Liga
4 Gruppen mit je 8 Mannschaften
3. Liga
8 Gruppen mit je 8 Mannschaften
Kann in der
aktuellen untersten Liga keine Einteilung nach den obigen Kriterien vorgenommen werden,
bleibt es der Zuständigkeit des Ressortchefs Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m
vorbehalten, die Anzahl der Gruppen oder die Anzahl der Mannschaften pro Gruppe zu
verändern oder eine zusätzliche Liga zu bilden.
4.2 Jede
neu hinzukommende Mannschaft beginnt in der untersten Liga.
4.3 Die
Einteilung und die Zusammensetzung der Gruppen wird jedes Jahr nach den termingerecht
eingegangenen Anmeldungen vom Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m
vorgenommen.
5.
Schiessanlagen
Die Wahl der
Schiessanlage steht den Mannschaften frei. Die Anlage muss jedoch den Vorschriften des
EASV entsprechen und abgenommen sein.
6.
Wettkampfbestimmungen
6.1 Der
Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m ZSAV wird durch den Vorstand des ZSAV bestimmt.
6.2 Die
Mannschaften haben pro Wettkampfsaison gegen jede Mannschaft ihrer Gruppe zu schiessen.
6.3 Die
Scheiben werden vom zuständigen Vereinsschützenmeister ausgewertet und aufbewahrt. Die
Resultate sind termingerecht per Post, Fax oder E-Mail an den Ressortchef weiterzuleiten.
Das Nichteinhalten eines Termins hat die Streichung des entsprechenden Rundesresultates
zur Folge.
Der
Ressortchef behält sich vor, unangemeldete Stichproben anzuordnen. Bei mutwilliger
Resultatveränderung werden alle Mannschaften der betroffenen Sektion aus der
Meisterschaft genommen. Die Doppelgelder müssen bezahlt werden und es besteht die
Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
6.4 Es
werden nur Mannschaften gewertet, welche die Wettkampfrunde mit 6 Schützen geschossen
haben.
6.5 Die
Siegermannschaft erhält 2 und die Verlierermannschaft erhält 0 Gewinnpunkte. Bei
Punktegleichheit erhalten beide Mannschaften je 1 Gewinnpunkt.
6.6 Diejenige
Mannschaft mit der höchsten Gewinnpunktzahl der ganzen Wettkampfsaison ist Gruppensieger.
Bei Gewinnpunktegleichheit von Mannschaften entscheidet zuerst das Gesamttotal der
geschossenen Punkte, dann das Resultat der direkten Begegnung und schliesslich die
höheren Rundenresultate in der umgekehrten Reihenfolge der Austragung.
7.
Aufstieg
und Abstieg
7.1 Die
Gruppensieger der 1. bis 3. Liga steigen in die nächsthöhere Liga auf. Die zwei
Gruppenhöchsten der Nationalliga B nehmen am Promotions-/Relegationswettkampf der
Nationalliga A/B teil.
7.2 Die
zwei letzten Mannschaften der 1. Liga, 2. Liga sowie der Nationalliga B steigen in die
nächsttiefere Liga ab. Die zwei Gruppenletzten der Nationalliga A nehmen am
Promotions-/Relegationswettkampf der Nationalliga A/B teil.
7.3 Wird
das Total von 8 Mannschaften in einer Gruppe bei der Neueinteilung infolge Verzichts
einer oder mehrerer Mannschaften nicht mehr erreicht, steigen die nächstrangierten
Mannschaften der gesamten nächsttieferen Liga gemäss nachstehenden Klassierungskriterien
auf:
- nach dem höheren Total der Gewinnpunkte
- nach der besseren geschossenen
Gesamtpunktzahl
- nach den höheren Rundenresultaten in der
umgekehrten Reihenfolge der Austragung
8.
Schiessprogramm
Stellung: kniend. Schützen mit Stellungsausweis (sitzend) sind zugelassen. Pro Mannschaft können maximal 2 Schützen (Ehrenveteranen oder Nachwuchsschützen) eingesetzt werden, welche das Programm aufgelegt absolvieren. Diese Schützen sind auf dem Resultatmeldeformular speziell zu kennzeichnen.
9.
Austragungsmodus
9.1 Die
Wettkampfdaten für alle Runden, für den Finalwettkampf sowie für den Promotions-/Relegationswettkampf
werden durch den Vorstand ZSAV bestimmt.
9.2 Die
Wettkampfdaten und die Gruppeneinteilungen werden zu gegebener Zeit im 'Sportschütze'
veröffentlicht und jeder angemeldeten Mannschaft mit den Ausführungsbestimmungen
zugestellt.
9.3 Die
Rundenresultate werden nach deren Auswertung mit den entsprechenden Ranglisten im
'Sportschütze' und auf der Homepage des ZSAV bekannt gegeben.
9.4 Der
Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m ist verantwortlich für die
gesamtschweizerische Koordination und beliefert die Medien mit den Rundenresultaten und
den Ranglisten.
10. Finalwettkampf
und Promotions-/Relegationswettkampf
10.1 Die
vier ersten Mannschaften der Nationalliga A schiessen in einem Finalwettkampf um den
Mannschaftsmeistertitel.
10.2 Die
zwei letztklassierten Mannschaften der Nationalliga A sowie die zwei bestklassierten
Mannschaften der Nationalliga B bestreiten nach dem Normalprogramm einen
Promotions-/Relegationswettkampf.
10.3 Der
Finalwettkampf und der Promotions-/Relegationswettkampf wird in besonderen
Ausführungsbestimmungen geregelt.
11. Auszeichnungen
11.1 Die
Siegermannschaft im Finalwettkampf ist Armbrustmannschaftsmeister 30m und erhält 6
Goldmedaillen. Die zweitklassierte Mannschaft erhält 6 Silbermedaillen und die
drittklassierte Mannschaft 6 Bronzemedaillen.
11.2 Die
Gruppensieger in allen Ligen sowie der Armbrustmannschaftsmeister erhalten eine Urkunde.
12. Finanzielles
Zur Deckung der
Unkosten wird von jeder Mannschaft ein Startgeld für die ganze Wettkampfsaison erhoben.
Die Höhe des Startgeldes wird alljährlich mit den Ausführungsbestimmungen
bekanntgegeben.
13. Ausführungsbestimmungen
Zu diesem
Reglement erlässt der Vorstand ZSAV die notwendigen Ausführungsbestimmungen.
14. Kontrolle
Die Kontrolle
über die Durchführung dieser Mannschaftsmeisterschaft obliegt dem Ressortchef
Mannschaftsmeisterschaft 30m ZSAV.
15. Schlussbestimmungen
Neben diesem
Reglement gelten die übrigen Vorschriften des EASV insbesondere die Schiessvorschriften
und das Disziplinarreglement.