Reglement

Offene Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m

 

 

1.            Durchführung

        Der Zentralschweizerische Armbrustschützenverband (ZSAV) organisiert all­jährlich in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September die Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m. Mit der Durchführung wird das Ressort Mannschaftsmeisterschaft 30m des ZSAV beauftragt.

 

2.            Teilnahme

2.1        Jeder dem EASV angeschlossene Verein kann sich mit seinen ge­meldeten Aktiv-Mit­gliedern (Armbrust 30m) an der Mannschaftsmeister­schaft mit einer beliebigen Anzahl Mannschaften beteiligen.

2.2        Eine Mannschaft besteht aus 6 im gleichen Verein gemeldeten Aktiv-Mitgliedern. Die Zusammensetzung der Mannschaft darf von Runde zu Runde geändert werden. Ein Schütze darf pro Runde nur für sich und nur mit einer Mannschaft schiessen. Die Schützen dürfen die Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m während der laufenden Saison nur in einem Verein schiessen.

 

3.            Anmeldung

3.1        Mannschaften, die im vergangenen Jahr an der Mannschaftsmeisterschaft teilgenommen haben, bleiben automatisch im Wettkampf.

3.2        Mannschaften, die auf eine weitere Teilnahme verzichten, haben sich bis zum 15. März beim Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m schriftlich abzumelden. Austretende Mannschaften, die sich bis zu diesem Termin nicht abgemeldet haben, müssen die Gebühr bezahlen und werden mit Null gewertet.

3.3        Neuanmeldungen haben bis zum 15. März zu erfolgen.

 

4.            Einteilung

4.1        Die Mannschaften werden wie folgt eingeteilt:

        Nationalliga A              1 Gruppe mit 8 Mannschaften

        Nationalliga B              1 Gruppe mit 8 Mannschaften

        1. Liga                        2 Gruppen mit je 8 Mannschaften

        2. Liga                        4 Gruppen mit je 8 Mannschaften

        3. Liga                        8 Gruppen mit je 8 Mannschaften

        Kann in der aktuellen untersten Liga keine Einteilung nach den obigen Kriterien vorgenommen werden, bleibt es der Zuständigkeit des Ressort­chefs Mann­schaftsmeisterschaft Armbrust 30m vorbehalten, die Anzahl der Gruppen oder die Anzahl der Mannschaften pro Gruppe zu verändern oder eine zusätzliche Liga zu bilden.

4.2        Jede neu hinzukommende Mannschaft beginnt in der untersten Liga.

4.3        Die Einteilung und die Zusammensetzung der Gruppen wird jedes Jahr nach den termingerecht eingegangenen Anmeldungen vom Ressortchef Mann­schaftsmeisterschaft Armbrust 30m vorgenommen.

5.            Schiessanlagen

        Die Wahl der Schiessanlage steht den Mannschaften frei. Die Anlage muss jedoch den Vorschriften des EASV entsprechen und abgenommen sein.

 

6.            Wettkampfbestimmungen

6.1        Der Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m ZSAV wird durch den Vorstand des ZSAV bestimmt.

6.2        Die Mannschaften haben pro Wettkampfsaison gegen jede Mannschaft ihrer Gruppe zu schiessen.

6.3        Die Scheiben werden vom zuständigen Vereinsschützenmeister ausge­wertet und aufbewahrt. Die Resultate sind termingerecht per Post, Fax oder E-Mail an den Ressortchef weiterzuleiten. Das Nichteinhalten eines Termins hat die Streichung des entsprechenden Rundesresultates zur Folge.

Der Ressortchef behält sich vor, unangemeldete Stichproben anzu­ordnen. Bei mutwilliger Resultatveränderung werden alle Mannschaften der be­troffenen Sektion aus der Meisterschaft genommen. Die Doppel­gelder müssen bezahlt werden und es besteht die Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.

6.4        Es werden nur Mannschaften gewertet, welche die Wettkampfrunde mit 6 Schützen geschossen haben.

6.5        Die Siegermannschaft erhält 2 und die Verlierermannschaft erhält 0 Gewinn­punkte. Bei Punktegleichheit erhalten beide Mannschaften je 1 Gewinnpunkt.

6.6        Diejenige Mannschaft mit der höchsten Gewinnpunktzahl der ganzen Wettkampfsaison ist Gruppensieger. Bei Gewinnpunktegleichheit von Mannschaften entscheidet zuerst das Gesamttotal der geschossenen Punkte, dann das Resultat der direkten Begegnung und schliesslich die höheren Rundenresultate in der umgekehrten Reihenfolge der Austragung.

 

7.            Aufstieg und Abstieg

7.1        Die Gruppensieger der 1. bis 3. Liga steigen in die nächsthöhere Liga auf. Die zwei Gruppenhöchsten der Nationalliga B nehmen am Promotions-/Relegationswettkampf der Nationalliga A/B teil.

7.2        Die zwei letzten Mannschaften der 1. Liga, 2. Liga sowie der Nationalliga B stei­gen in die nächsttiefere Liga ab. Die zwei Gruppenletzten der Nationalliga A nehmen am Promotions-/Relegationswettkampf der Nationalliga A/B teil.

7.3        Wird das Total von 8 Mannschaften in einer Gruppe bei der Neueinteilung in­folge Verzichts einer oder mehrerer Mannschaften nicht mehr erreicht, steigen die nächstrangierten Mannschaften der gesamten nächsttieferen Liga gemäss nachstehenden Klassierungskriterien auf:

        -   nach dem höheren Total der Gewinnpunkte

        -   nach der besseren geschossenen Gesamtpunktzahl

        -   nach den höheren Rundenresultaten in der umgekehrten Reihenfolge der Austragung

 

8.            Schiessprogramm

        Trefferfeld:         10er-Scheibe EASV 2001

        Schusszahl:       20 Schüsse pro Runde und Mannschaftsschütze. 2 Schüsse pro Karton

        Stellung:            kniend. Schützen mit Stellungsausweis (sitzend) sind zugelassen. Pro Mannschaft können maximal 2 Schützen (Ehrenveteranen oder Nachwuchsschützen) eingesetzt werden, welche das Programm aufgelegt absolvieren. Diese Schützen sind auf dem Resultatmeldeformular speziell zu kennzeichnen.

       

9.            Austragungsmodus

9.1        Die Wettkampfdaten für alle Runden, für den Finalwettkampf sowie für den Promotions-/Relegationswettkampf werden durch den Vorstand ZSAV bestimmt.

9.2        Die Wettkampfdaten und die Gruppeneinteilungen werden zu gegebener Zeit im 'Sportschütze' veröffentlicht und jeder angemeldeten Mannschaft mit den Aus­führungsbestimmungen zugestellt.

9.3        Die Rundenresultate werden nach deren Auswertung mit den entsprechenden Ranglisten im 'Sportschütze' und auf der Homepage des ZSAV bekannt gegeben.

9.4        Der Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m ist verantwortlich für die gesamtschweizerische Koordination und beliefert die Medien mit den Rundenresultaten und den Ranglisten.

 

10.        Finalwettkampf und Promotions-/Relegationswettkampf

10.1   Die vier ersten Mannschaften der Nationalliga A schiessen in einem Finalwettkampf um den Mannschaftsmeistertitel.

10.2   Die zwei letztklassierten Mannschaften der Nationalliga A sowie die zwei best­klassierten Mannschaften der Nationalliga B bestreiten nach dem Normal­programm einen Promotions-/Relegationswettkampf.

10.3   Der Finalwettkampf und der Promotions-/Relegationswettkampf wird in be­sonderen Ausführungsbestimmungen geregelt.

 

11.        Auszeichnungen

11.1   Die Siegermannschaft im Finalwettkampf ist Armbrustmannschafts­meister 30m und erhält 6 Goldmedaillen. Die zweitklassierte Mannschaft erhält 6 Silbermedaillen und die drittklassierte Mannschaft 6 Bronze­medaillen.

11.2   Die Gruppensieger in allen Ligen sowie der Armbrustmannschaftsmeister erhalten eine Urkunde.

 

12.        Finanzielles

        Zur Deckung der Unkosten wird von jeder Mannschaft ein Startgeld für die ganze Wettkampfsaison erhoben. Die Höhe des Startgeldes wird alljährlich mit den Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben.

 

 

13.        Ausführungsbestimmungen

        Zu diesem Reglement erlässt der Vorstand ZSAV die notwendigen Ausführungsbestimmungen.

 

14.        Kontrolle

        Die Kontrolle über die Durchführung dieser Mannschaftsmeisterschaft obliegt dem Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m ZSAV.

 

15.        Schlussbestimmungen

        Neben diesem Reglement gelten die übrigen Vorschriften des EASV insbesondere die Schiessvorschriften und das Disziplinarreglement.