Ausführungsbestimmungen

Offene Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m

 

 

Startgeld

Das Startgeld für die Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m beträgt pro Mann­schaft und Jahr Fr. 70.-. Die Einzahlung des Startgeldes erfolgt bis spätestens 1. April. Bezahlte Startgelder werden nicht zurückerstattet.

 

Schiessdaten

1. Runde:     18. April - 28. April 2002

2. Runde:     09. Mai - 20. Mai 2002

3. Runde:     30. Mai - 09. Juni 2002

4. Runde:     20. Juni - 30. Juni 2002

5. Runde:     04. Juli - 14. Juli 2002

6. Runde:     15. August - 25. August 2002

7. Runde:     05. September - 15. September 2002

Die Daten der einzelnen Rundenwettkämpfe werden vom Vorstand ZSAV festgelegt und rechtzeitig publiziert.

Scheiben

Die Scheiben werden von den Sektionen zur Verfügung gestellt. Kleber pro Runde werden vor Schiessbeginn vom Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m ZSAV zugestellt. Die Scheiben müssen auf der Rückseite mit Kleber, welche eine ein­deutige Identifikation beinhalten, versehen werden und auf der ersten Scheibe muss der Name des Schützen ersichtlich sein.

 

Resultatmeldeformular

Die Resultatmeldeformulare müssen mit den Personalien der Schützen versehen werden.

 

Auswertung

Die Auswertung aller Ligen erfolgt durch den zuständigen Vereinsschützenmeister der jeweiligen Sektion. Abgestochene Schüsse sind auf der Scheibe zu bezeichnen.

Die Resultate müssen mit dem Resultatmeldeformular per Post, Fax oder E-Mail an den Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m termingerecht zuge­sandt werden. Die Scheiben sind vom Schützen und dem zuständigen Vereinsfunktionär zu unter­schreiben. Die Scheiben sind für allfällige Kontrollen bis Ende der Schiesssaison aufzubewahren und bereitzu­halten.

 

Der Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft behält sich vor, Stichproben in allen Ligen anzuordnen oder die Scheiben für eine Nachkontrolle per Post zu­stellen zu lassen.

 

Bei mutwilliger Resultatveränderung werden alle Mannschaften der betreffen­den Sektion aus der Meisterschaft genommen. Die Doppelgelder müssen be­zahlt werden und es besteht die Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren einzu­leiten. 

 

Ranglisten

Die Ranglisten werden nach jeder Runde im ‘Schiessen Schweiz’ und auf der Homepage des ZSAV publiziert.

 

Einsprachen

Einsprachen sind spätestens 5 Tage nach Publikation im ‘Schiessen Schweiz’ schriftlich und eingeschrieben an den Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV einzureichen. Die Einsprachegebühr beträgt Fr. 50.-. Eine Kopie der Einzahlungsquittung ist der Einsprache beizulegen. Bei Gutheissung der Einsprache wird die Gebühr zurückerstattet.

 

Einsprachen wegen nicht gewerteten Mannschaften infolge zu späten Eintreffens der Resultatmeldeformulare werden nur gutgeheissen, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die Aufgabe rechtzeitig erfolgte.

 

Die Einsprachen werden durch eine Kommission, bestehend aus ZSAV-Schützen­meister als Obmann, Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV und einem Vertreter der betroffenen Sektion, behandelt. Der Entscheid dieser Kommission ist endgültig und kann nicht vor ein Zivilgericht weiterge­zogen werden.

 

Reglement

Im Übrigen gilt das Reglement Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV. Das Schiessreglement EASV findet in allen Fällen sinngemäss Anwendung, wo nichts anderes vermerkt ist.

 

 

3. Final- und Promotions-/Relegationswettkampf

 

Finalwettkampf

Halbfinale:

Der 1. der Nationalliga A tritt gegen den 4. der Nationalliga A an.

Der 2. der Nationalliga A tritt gegen den 3. der Nationalliga A an.

Final:

Die beiden Sieger der Halbfinals treten gegeneinander an und machen die Ränge 1 und 2 untereinander aus. Die beiden Verlierer der Halbfinals ermitteln die Ränge 3 und 4.

 

Promotions-/Relegationswettkampf

Der Letzte der Nationalliga A tritt gegen den 1. der Nationalliga B an.

Der Zweitletzte der Nationalliga A tritt gegen den 2. der Nationalliga B an.

Der Sieger jeder Direktbegegnung verbleibt in der Nationalliga A bzw. steigt in die Nationalliga A auf.

 

Schiessdaten

Die beiden Wettkämpfe finden am gleichen Tag auf dem gleichen, zentralen Schiessplatz statt. Der Wettkampf findet spätestens 3 Wochen nach Ende der 7. Runde statt.

Schiessprogramm

Jeder Schütze hat pro Runde 20 Schüsse auf die 10er-Schiebe zu schiessen. Die Schiesszeit beträgt 60 Minuten pro Schütze.

 

Klassierung bei Punktegleichheit

1.   das höchste Einzelresultat, das zweithöchste Einzelresultat usw.

2.   die höhere Anzahl Tiefschüsse des höchsten Einzelresultats, des zweit­höchsten Einzelresultats usw.

3.   die höhere Anzahl Mouchen des höchsten Einzelresultats, des zweit­höchsten Einzelresultats usw.

 

Einsprachen

Einsprachen anlässlich der Final- und Promotions-/Relegationswettkämpfe können innert 15 Minuten nach Veröffentlichung der offiziellen Resultate beim Ressortleiter der Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV erhoben werden. Nach dieser Frist sind die Resultate endgültig.

 

Die Rekurskommission besteht aus dem Abteilungsleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV oder dessen Stellvertreter als Obmann, einem vorbe­stimmten Mitglied der STK-ZSAV und einem Mitglied der reklamierenden Mannschaft. Die einsprechende Mannschaft hat im Voraus Fr. 50.-- zu deponieren. Wird die Einsprache gutgeheissen, erfolgt die Rückerstattung des Depotgeldes. Andernfalls verfällt das Depotgeld zugunsten des ZSAV.

 

Reglement

Im Übrigen gilt das Reglement offene Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m. Das Schiessreglement EASV findet in allen Fällen sinngemäss Anwendung, wo nichts anderes vermerkt ist.