Startgeld
Das
Startgeld für die Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m beträgt pro Mannschaft und
Jahr Fr. 70.-. Die Einzahlung des Startgeldes erfolgt bis spätestens 1. April. Bezahlte
Startgelder werden nicht zurückerstattet.
Schiessdaten
1.
Runde: 18. April - 28. April
2002
2.
Runde: 09. Mai - 20. Mai
2002
3.
Runde: 30. Mai - 09. Juni
2002
4.
Runde: 20. Juni - 30. Juni
2002
5.
Runde: 04. Juli - 14. Juli
2002
6.
Runde: 15. August - 25.
August 2002
7.
Runde: 05. September - 15.
September 2002
Die Daten der
einzelnen Rundenwettkämpfe werden vom Vorstand ZSAV festgelegt und rechtzeitig
publiziert.
Scheiben
Die
Scheiben werden von den Sektionen zur Verfügung gestellt. Kleber pro Runde werden vor
Schiessbeginn vom Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m ZSAV zugestellt. Die Scheiben
müssen auf der Rückseite mit Kleber, welche eine eindeutige Identifikation beinhalten,
versehen werden und auf der ersten Scheibe muss der Name des Schützen ersichtlich sein.
Die
Resultatmeldeformulare müssen mit den Personalien der Schützen versehen werden.
Auswertung
Die
Auswertung aller Ligen erfolgt durch den zuständigen Vereinsschützenmeister der
jeweiligen Sektion. Abgestochene Schüsse sind auf der Scheibe zu bezeichnen.
Die
Resultate müssen mit dem Resultatmeldeformular per Post, Fax oder E-Mail an den
Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m termingerecht zugesandt werden. Die Scheiben
sind vom Schützen und dem zuständigen Vereinsfunktionär zu unterschreiben. Die
Scheiben sind für allfällige Kontrollen bis Ende der Schiesssaison aufzubewahren und
bereitzuhalten.
Der
Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft behält sich vor, Stichproben in allen Ligen
anzuordnen oder die Scheiben für eine Nachkontrolle per Post zustellen zu lassen.
Bei
mutwilliger Resultatveränderung werden alle Mannschaften der betreffenden Sektion aus
der Meisterschaft genommen. Die Doppelgelder müssen bezahlt werden und es besteht die
Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Ranglisten
Die
Ranglisten werden nach jeder Runde im Schiessen Schweiz und auf der Homepage
des ZSAV publiziert.
Einsprachen
Einsprachen
sind spätestens 5 Tage nach Publikation im Schiessen Schweiz schriftlich und
eingeschrieben an den Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV einzureichen. Die
Einsprachegebühr beträgt Fr. 50.-. Eine Kopie der Einzahlungsquittung ist der Einsprache
beizulegen. Bei Gutheissung der Einsprache wird die Gebühr zurückerstattet.
Einsprachen
wegen nicht gewerteten Mannschaften infolge zu späten Eintreffens der
Resultatmeldeformulare werden nur gutgeheissen, wenn der Geschädigte nachweisen kann,
dass die Aufgabe rechtzeitig erfolgte.
Die
Einsprachen werden durch eine Kommission, bestehend aus ZSAV-Schützenmeister als
Obmann, Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV und einem Vertreter der
betroffenen Sektion, behandelt. Der Entscheid dieser Kommission ist endgültig und kann
nicht vor ein Zivilgericht weitergezogen werden.
Reglement
Im
Übrigen gilt das Reglement Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV. Das Schiessreglement EASV
findet in allen Fällen sinngemäss Anwendung, wo nichts anderes vermerkt ist.
3.
Final- und Promotions-/Relegationswettkampf
Halbfinale:
Der
1. der Nationalliga A tritt gegen den 4. der Nationalliga A an.
Der
2. der Nationalliga A tritt gegen den 3. der Nationalliga A an.
Final:
Die
beiden Sieger der Halbfinals treten gegeneinander an und machen die Ränge 1 und 2
untereinander aus. Die beiden Verlierer der Halbfinals ermitteln die Ränge 3 und 4.
Promotions-/Relegationswettkampf
Der
Letzte der Nationalliga A tritt gegen den 1. der Nationalliga B an.
Der
Zweitletzte der Nationalliga A tritt gegen den 2. der Nationalliga B an.
Der
Sieger jeder Direktbegegnung verbleibt in der Nationalliga A bzw. steigt in die
Nationalliga A auf.
Schiessdaten
Die
beiden Wettkämpfe finden am gleichen Tag auf dem gleichen, zentralen Schiessplatz statt.
Der Wettkampf findet spätestens 3 Wochen nach Ende der 7. Runde statt.
Schiessprogramm
Jeder
Schütze hat pro Runde 20 Schüsse auf die 10er-Schiebe zu schiessen. Die Schiesszeit
beträgt 60 Minuten pro Schütze.
Klassierung
bei Punktegleichheit
1.
das höchste Einzelresultat, das zweithöchste Einzelresultat usw.
2. die höhere Anzahl Tiefschüsse des höchsten
Einzelresultats, des zweithöchsten Einzelresultats usw.
3. die höhere Anzahl Mouchen des höchsten
Einzelresultats, des zweithöchsten Einzelresultats usw.
Einsprachen
Einsprachen
anlässlich der Final- und Promotions-/Relegationswettkämpfe können innert 15 Minuten
nach Veröffentlichung der offiziellen Resultate beim Ressortleiter der
Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV erhoben werden. Nach dieser Frist sind die Resultate
endgültig.
Die
Rekurskommission besteht aus dem Abteilungsleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV oder
dessen Stellvertreter als Obmann, einem vorbestimmten Mitglied der STK-ZSAV und einem
Mitglied der reklamierenden Mannschaft. Die einsprechende Mannschaft hat im Voraus Fr.
50.-- zu deponieren. Wird die Einsprache gutgeheissen, erfolgt die Rückerstattung des
Depotgeldes. Andernfalls verfällt das Depotgeld zugunsten des ZSAV.
Reglement
Im Übrigen gilt das Reglement offene Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m. Das Schiessreglement EASV findet in allen Fällen sinngemäss Anwendung, wo nichts anderes vermerkt ist.