Ausführungsbestimmungen  Offene
Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30 M
Startgeld

Das Startgeld für die Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m beträgt pro Mann­schaft und Jahr Fr. 70.-. Die Einzahlung des Startgeldes erfolgt bis spätestens 1. Mai. Bezahlte Startgelder werden nicht zurückerstattet.

 

Schiessdaten

1. Runde:        17. April - 28. April 2003
2. Runde:        08. Mai - 19. Mai 2003
3. Runde:        28. Mai - 10. Juni 2003
4. Runde:        12. Juni - 23. Juni 2003
5. Runde:        26. Juni - 07. Juli 2003
6. Runde:        14. August - 25. August 2003
7. Runde:        04. September - 15. September 2003
Final:              27. September 2003 (Ettiswil)
Die Daten der einzelnen Rundenwettkämpfe werden vom Vorstand ZSAV festgelegt und rechtzeitig publiziert.

Scheiben

Die Scheiben werden von den Sektionen zur Verfügung gestellt. Kleber pro Runde werden vor Schiessbeginn vom Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m ZSAV zugestellt. Die Scheiben müssen auf der Rückseite mit Kleber, welche eine ein­deutige Identifikation beinhalten, versehen werden und auf der ersten Scheibe muss der Name des Schützen ersichtlich sein.

Resultatmeldeformular
Die Resultatmeldeformulare müssen mit den Personalien der Schützen versehen werden.

 

Auswertung

Die Auswertung aller Ligen erfolgt durch den zuständigen Vereinsschützen­meister der jeweiligen Sektion. Abgestochene Schüsse sind auf der Scheibe zu bezeichnen.

Die Resultate müssen mit dem Resultatmeldeformular per Post, Fax oder E-Mail an den Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m termingerecht zuge­sandt werden. Die Scheiben sind vom Schützen und dem zuständigen Vereinsfunktionär zu unter­schreiben. Die Scheiben sind für allfällige Kontrollen bis Ende der Schiesssaison aufzubewahren und bereitzu­halten.

Der Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft behält sich vor, Stichproben in allen Ligen anzuordnen oder die Scheiben für eine Nachkontrolle per Post zu­stellen zu lassen.

Bei mutwilliger Resultatveränderung werden alle Mannschaften der betreffen­den Sektion aus der Meisterschaft genommen. Die Doppelgelder müssen be­zahlt werden und es besteht die Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren einzu­leiten.

 

Ranglisten
Die Ranglisten werden nach jeder Runde im ‘Sportschütze’ und auf der Homepage des ZSAV publiziert.

 

Einsprachen

Einsprachen sind spätestens 5 Tage nach Publikation schriftlich und eingeschrieben an den Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV ein­zureichen. Die Einsprachegebühr beträgt Fr. 50.-. Eine Kopie der Einzahlungs­quittung ist der Einsprache beizulegen. Bei Gutheissung der Einsprache wird die Ge­bühr zurückerstattet.

Einsprachen wegen nicht gewerteten Mannschaften infolge zu späten Ein­treffens der Resultatmeldeformulare werden nur gutgeheissen, wenn der Ge­schädigte nach­weisen kann, dass die Aufgabe recht­zeitig erfolgte.

Die Einsprachen werden durch eine Kommission, bestehend aus ZSAV-Schützen­meister als Obmann, Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV und einem Vertreter der betroffenen Sektion, behandelt. Der Entscheid dieser Kommission ist endgültig und kann nicht vor ein Zivilgericht weiterge­zogen werden.

 

Reglement
Im Übrigen gilt das Reglement Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV. Das Schiess­reglement EASV findet in allen Fällen sinngemäss Anwendung, wo nichts anderes vermerkt ist.

 

Final und Promotions und  Relegationswettkampf

Finalwettkampf

Halbfinale:
Der 1. der Nationalliga A tritt gegen den 4. der Nationalliga A an.
Der 2. der Nationalliga A tritt gegen den 3. der Nationalliga A an.

Final:
Die beiden Sieger der Halbfinals treten gegeneinander an und machen die Ränge 1 und 2 untereinander aus. Die beiden Verlierer der Halbfinals ermitteln die Ränge 3 und 4.

 

Promotions-/Relegationswettkampf

Der Letzte der Nationalliga A tritt gegen den 1. der Nationalliga B an.
Der Zweitletzte der Nationalliga A tritt gegen den 2. der Nationalliga B an.
Der Sieger jeder Direktbegegnung verbleibt in der Nationalliga A bzw. steigt in die Nationalliga A auf.

 

Schiessdaten

Die beiden Wettkämpfe finden am gleichen Tag auf dem gleichen, zentralen Schiess­platz statt. Der Wettkampf findet spätestens 3 Wochen nach Ende der 7. Runde statt.

Schiessprogramm

Jeder Schütze hat pro Runde 20 Schüsse auf die 10er-Schiebe zu schiessen. Die Schiesszeit beträgt 60 Minuten pro Schütze.

Klassierung bei Punktegleichheit

1.
das höchste Einzelresultat, das zweithöchste Einzelresultat usw.
 

2.
die höhere Anzahl Tiefschüsse des höchsten Einzelresultats, des zweit­höchsten Einzelresultats usw.

3.
die höhere Anzahl Mouchen des höchsten Einzelresultats, des zweit­höchsten Einzelresultats usw.

 

Einsprachen Final

Einsprachen anlässlich der Final- und Promotions-/Relegationswettkämpfe können innert 15 Minuten nach Veröffentlichung der offiziellen Resultate beim Ressortleiter der Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV erhoben werden. Nach dieser Frist sind die Resultate endgültig.

Die Rekurskommission besteht aus dem Abteilungsleiter Mannschaftsmeister­schaft 30 m ZSAV oder dessen Stellvertreter als Obmann, einem vorbe­stimmten Mitglied der STK-ZSAV und einem Mitglied der reklamierenden Mannschaft. Die ein­sprechende Mannschaft hat im Voraus Fr. 50.-- zu deponieren. Wird die Einsprache gutge­heissen, erfolgt die Rückerstattung des Depotgeldes. Andernfalls verfällt das Depot­geld zugunsten des ZSAV.

Reglement

Im Übrigen gilt das Reglement offene Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m. Das Schiess­reglement EASV findet in allen Fällen sinngemäss Anwendung, wo nichts anderes vermerkt ist.