|
ZKAV-News zur Startseite zur News-Uebersicht Uebersicht Mannschaftsmeisterschaft 2004 |
|
EASV Mannschaftsmeisterschaft 30m 2004 |
|
|
Ausführungsbestimmungen Offene Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30 M |
| alle Angaben ohne Gewähr |
| Startgeld |
|
Das Startgeld für die Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m beträgt pro Mannschaft und Jahr Fr. 70.-. Die Einzahlung des Startgeldes erfolgt bis spätestens 1. Mai. Bezahlte Startgelder werden nicht zurückerstattet.
|
| Schiessdaten |
|
1.
Runde 14.04. – 25.04.2004 |
| Scheiben |
|
Die Scheiben werden von den Sektionen zur Verfügung gestellt. Kleber pro Runde werden vor Schiessbeginn vom Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m ZSAV zugestellt. Die Scheiben müssen auf der Rückseite mit Kleber, welche eine eindeutige Identifikation beinhalten, versehen werden und auf der ersten Scheibe muss der Name des Schützen ersichtlich sein. |
Resultatmeldeformular
|
| Auswertung |
|
Die Auswertung aller Ligen
erfolgt durch den zuständigen Vereinsschützenmeister der jeweiligen
Sektion. Abgestochene Schüsse sind auf der Scheibe zu bezeichnen.
Die
Resultate müssen mit dem Resultatmeldeformular per Post, Fax oder E-Mail
an den Ressortchef Mannschaftsmeisterschaft 30m termingerecht
zugesandt werden. Die Scheiben sind vom Schützen und dem zuständigen
Vereinsfunktionär zu unterschreiben. Die Scheiben sind für allfällige
Kontrollen bis Ende der Schiesssaison aufzubewahren und
bereitzuhalten. Der
Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft behält sich vor, Stichproben in
allen Ligen anzuordnen oder die Scheiben für eine Nachkontrolle per Post
zustellen zu lassen. Bei mutwilliger Resultatveränderung werden alle Mannschaften der betreffenden Sektion aus der Meisterschaft genommen. Die Doppelgelder müssen bezahlt werden und es besteht die Möglichkeit, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
|
|
Ranglisten
|
| Einsprachen |
|
Einsprachen sind spätestens 5
Tage nach Publikation schriftlich und
eingeschrieben an den Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV
einzureichen. Die Einsprachegebühr beträgt Fr. 50.-. Eine Kopie der
Einzahlungsquittung ist der Einsprache beizulegen. Bei Gutheissung
der Einsprache wird die Gebühr zurückerstattet.
Einsprachen
wegen nicht gewerteten Mannschaften infolge zu späten Eintreffens der
Resultatmeldeformulare werden nur gutgeheissen, wenn der Geschädigte
nachweisen kann, dass die Aufgabe rechtzeitig erfolgte. Die Einsprachen werden durch eine Kommission, bestehend aus ZSAV-Schützenmeister als Obmann, Ressortleiter Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV und einem Vertreter der betroffenen Sektion, behandelt. Der Entscheid dieser Kommission ist endgültig und kann nicht vor ein Zivilgericht weitergezogen werden.
|
|
Reglement
|
| Final und Promotions und Relegationswettkampf |
Finalwettkampf
Halbfinale:
Final:
Promotions-/Relegationswettkampf
Der Letzte der Nationalliga A
tritt gegen den 1. der Nationalliga B an.
Schiessdaten
Die beiden Wettkämpfe finden am
gleichen Tag auf dem gleichen, zentralen Schiessplatz statt. Der
Wettkampf findet spätestens 3 Wochen nach Ende der 7. Runde statt.
Schiessprogramm
Jeder Schütze hat pro Runde 20
Schüsse auf die 10er-Schiebe zu schiessen. Die Schiesszeit beträgt 60
Minuten pro Schütze.
1.
|
| Einsprachen Final |
|
Einsprachen anlässlich der
Final- und Promotions-/Relegationswettkämpfe können innert 15 Minuten nach
Veröffentlichung der offiziellen Resultate beim Ressortleiter der
Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV erhoben werden. Nach dieser Frist sind
die Resultate endgültig.
Die
Rekurskommission besteht aus dem Abteilungsleiter
Mannschaftsmeisterschaft 30 m ZSAV oder dessen Stellvertreter als
Obmann, einem vorbestimmten Mitglied der STK-ZSAV und einem Mitglied
der reklamierenden Mannschaft. Die einprechende Mannschaft hat im
Voraus Fr. 50.-- zu deponieren. Wird die Einsprache gutgeheissen,
erfolgt die Rückerstattung des Depotgeldes. Andernfalls verfällt das
Depotgeld zugunsten des ZSAV.
Reglement Im Übrigen gilt das Reglement offene Mannschaftsmeisterschaft Armbrust 30m. Das Schiessreglement EASV findet in allen Fällen sinngemäss Anwendung, wo nichts anderes vermerkt ist.
|